Bewerbung

 

Erfüllen der Bewerbungsvoraussetzungen

Um sich für ein Alexander Spohn-Stipendium bewerben zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Abitur an einem Ulmer Gymnasium oder am Lessing-Gymnasium Neu-Ulm
    Zu den Ulmer Gymnasien zählen auch die beruflichen Gymnasien, die Waldorfschulen und die konfessionellen Gymnasien in Ulm.
  • Aktuelle Immatrikulation (Bachelor, Master, Diplom, Magister) an einer deutschen Universität
    Sie müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten Semester bzw. in der zweiten Hälfte des ersten Studienjahres Ihres Studiums an einer Universität in Deutschland befinden.
  • Sprachkenntnisse
    Sie müssen nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits über die von der Gastinstitution für die Zulassung zum Studium geforderten, bzw. für die Realisierung des Vorhabens notwendigen, Sprachkenntnisse verfügen. Sollten die mit der Bewerbung nachgewiesenen Sprachkenntnisse noch nicht ausreichend sein, müssen Sie belegen, wie Sie die notwendigen Sprachkenntnisse bis zum Stipendienantritt erwerben werden.

Auslandsstudienaufenthalte in Österreich und der Schweiz werden nicht gefördert.

Bewerbung

Die Alexander Spohn-Stiftung kooperiert beim Auswahlverfahren und bei der Stipendienabwicklung mit der DAAD-Stiftung. Daher wird Ihre Bewerbung für das Alexander Spohn-Stipendium über das DAAD-Bewerbungsportal erfasst.

Bei Ihrer Bewerbung sind folgende Dokumente im PDF-Format hochzuladen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Studienplan
    Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens.
  • Motivationsschreiben
    Darlegung der fachlichen und persönlichen Beweggründe für das geplante Studienvorhaben.
  • Transcript of Records
    Eine Aufstellung sämtlicher bisher besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen inkl. Credit Points und Noten nach ECTS.
  • Abiturzeugnis eines Ulmer Gymnasiums oder des Lessing-Gymnasiums Neu-Ulm
  • Zulassung der ausländischen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang
    Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung der Zulassung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind. Liegt die Zulassung bei der Bewerbung noch nicht vor, muss sie bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden.
  • Sprachnachweis
    Nachweis über die von der Gastinstitution zum Studium geforderten bzw. für die Realisierung des Vorhabens notwendigen Sprachkenntnisse.

 

Per Post bei der DAAD-Stiftung (Kennedyallee 50, 53175 Bonn) einzureichen sind:

  • Gutachten
    Ein aktuelles Gutachten einer Hochschullehrkraft oder eines promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitenden oder Assistenten, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt.

Sobald der Eingang Ihrer Bewerbung bestätigt wurde, läuft die Kommunikation (Fragen, Anmerkungen, Dokumente etc.) zu Ihrem Stipendium ausschließlich über das DAAD-Portal oder über die DAAD-Stiftung (Mail: info@daad-stiftung.de, postalisch: Kennedyallee 50, 53175 Bonn.) Bitte beachten Sie die für Sie ins DAAD-Portal eingestellten Informationen und antworten Sie zeitnah auf über das DAAD-Portal oder seitens der DAAD-Stiftung an Sie gerichtete Fragen.

Vorauswahl und Einladung zum Auswahlgespräch

Auf Basis ihrer Bewerbungsunterlagen wird eine erste Vorauswahl getroffen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob Sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen und mit welcher Begründung/Motivation Sie sich für das Alexander Spohn-Stipendium bewerben.

Sollten Sie in der ersten Runde ausgewählt werden, erhalten Sie anschließend eine Einladung zu einem Auswahlgespräch in Bonn.

 

Auswahlgespräch in Bonn

Das Auswahlgespräch dient insbesondere dazu, Ihre fachliche und persönliche Motivation zu beurteilen und zu prüfen, ob Sie über die für das Auslandsstudienjahr benötigten Sprachkenntnisse verfügen.

Das Gespräch wird von wissenschaftlichen Gutachtern (Professorinnen und Professoren Ihrer Studienfachrichtung) geführt, die anschließend Ihre Motivation und Eignung einschätzen.

 

Stipendienzusage

Sollten Sie aus dem Kreis der Bewerber/innen ausgewählt werden, erhalten Sie Ihre Stipendienzusage.

Auslandsstudienjahr

Während Ihres Auslandsstudienjahres erhalten Sie folgende Leistungen, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Zielland richtet:

 

  • Stipendienrate
    Monatliche Rate für Unterkunft, Verpflegung, Unterrichtsmaterialien (angepasst an das Zielland ab 850 Euro; Beispiele, Stand März 2019: U.K. 875 Euro, Ungarn 900 Euro, USA 1.050 Euro)
  • Taschengeld
    Monatliches Taschengeld (Stand März 2019: 100 Euro)
  • Studiengebühren
    Übernahme der Studiengebühren an der ausländischen Hochschule bis zu einer für die einzelnen Länder festgesetzten Höchstgrenze.
  • Reisekostenpauschale
    für An- und Abreise
  • Versicherungsschutz
    Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung für den Auslandsaufenthalt
    (Versicherung erfolgt über den DAAD)